Kinderreisepass
Neuausstellung, Verlängerungen
Dieses Dokument für ein deutsches Kind (bis zum 12. Lebensjahr) können Sie bei der Gemeinde beantragen.
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Alternativen für den Kinderreisepass:
- elektronischer Reisepass
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamen Sorgerecht durch beide Elternteile bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich.
Anschrift
Markt Obernzell
Marktplatz 42
94130 Obernzell
Telefon: 08591/9116-0
Fax: 08591/9116-150
E-Mail: info@obernzell.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 16.00 Uhr /
Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Antonia Brandl Aufgabenverantwortliche | +49 8591 9116-115 | 08591/9116-150 | 17 | |
Bernhard Riedl Aufgabenverantwortlicher | +49 8591 9116-105 | 08591/9116-150 | 16 | |
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers